Gerichtsbarkeit und Gefängnis in Alter Zeit

Fahrradschein - Carte de bicyclette pour hommes, 1950
Fahrradschein - Carte de bicyclette pour hommes, 1950

Die häufigsten Fragen, die von Besuchern des Gefängnisses

Wann hat der "Letzte" hier gesessen?

1957, ein Mann aus Eppelborn, der eine junge Frau erstochen hat.

Wieviel Jahre hat der "Längste" hier gesessen?

Keine Jahre, höchstens 2 Wochen. Im Kantons-Gefängnis haben die Täter nur Kurzstrafen bis 14 Tage abgesessen. Andere befanden sich nur kurz hier zur Vorführung bei Gericht in der ersten Etage (heute Wohnungen), bis sie wieder nach Illingen oder Ottweiler zurückverlegt worden sind.

Was war das "Schlimmste" in diesem Gefängnis?

1933, so wird berichtet, habe sich ein Handwerksgesell aus dem Bohnental hier erhängt.

Wann hat der letzte Tholeyer hier gesessen?

1952, in der sogenannten "Franzosenzeit" - weil er als Fahrradfahrer nicht im Besitz des geforderten Fahrradscheines war. Er wurde zu 2 Tages- Sätzen, ersatzweise 2 Tage Haft verurteilt. Geld wollte er den Franzosen auf keinen Fall geben.

Alte Geschichten um das Tholeyer Gefängnis und das Gericht

Die letzte erhaltene Gefängniszelle
Die letzte erhaltene Gefängniszelle

In Tholey kamen nur die harmlosen "Verbrecher" in den "Tour", wo sie Ihre kleinen Vergehen sühnten. Wo der "Tour" ursprünglich stand, ist heute nicht mehr bekannt. Das zum Amtsgericht angegliederte Gefängnis ist bis zur Stunde im alten "Amtshause" an der Südseite des Marktplatzes untergebracht. Dort waltete ein Schuhmacher seines Amtes als Gefängniswärter, vor einem halben Jahrhundert ein ehrsamer Mann, der im ganzen Amtsbezirk als "Ture-Wellem" bekannt und beliebt war. Zusätzlich war er noch als Kirchen-Schweizer beschäftigt, dem auch das Läuten der abendlichen Betglocke in der benachbarten alten Abteikirche oblag. 

Nun war das eine böse Sache mit dem Branntwein, der zeitlebens seine Schwäche war und blieb. In einem Randorte des Gerichtsbezirks stellte sich heraus, daß es kaum einem Mann im Dorfe gab, der nicht schon mindestens einmal beim "Vetter Wellem" "gehuckt" hatte. Nein, es war kein Verbrecher-Dorf, sondern ein liebes nettes, etwas leichtlebiges Völkchen. 

Holz- und Hüteprotokolle, eine gelegentliche Wirtshaus-Keilerei, oder wenn ein Feldhase absolut nicht aus dem Hausgarten fernzuhalten war und deshalb unschädlich gemacht werden mußte, derentwegen wurden die Männer schon einmal amtlich nach Tholey bestellt. In einem Punkte aber war das Dorf seit altersher einen Sinnes: Gerichtskosten und Geldbußen werden nicht bezahlt - Ehrensache - die wurden abgesessen. 

Wie schwelgte alt und jung in der Erinnerung an die schönen Tage beim "Ture-Wellem" in Tholey. Jeden Abend ging die gesamte Ture-Belegschaft ungesehen durch das verschwiegene Pförtchen in der alten Klostermauer mit zum "Betglock-Läuten". In der stillen Klosterwirschaft wurde dann im Anschluß an die Erfüllung der kirchlichen Funktion ausgiebig der Branntwein getrunken. Die Gäste bestritten selbstverständlich auch das reichliche Abendessen, das im trauten Familienkreis in der Wohnung des menschenfreundlichen Beamten eingenommen wurde. Morgens standen auch die Schuhe säuberlich gewichst in einer Reihe. 

So wurde die Luftveränderung in Tholey zwar etwas kostspielig und überstieg die strittigen Gerichtskosten um ein Vielfaches; es war ein teurer Spaß - aber ein schöner.

Der Diebstahl galt als ein schweres Verbrechen 

Sebastian R. aus Sotzweiler erhielt wegen gestohlener Fruchtähren sechs Tage Turm und die Kosten. Für den Wiederholungsfall wurde ihm der "Schubkarren" in Aussicht gestellt. 

Die Elisabeth Sch. von Imweiler (Oberthal) war überführt, auf zwei Äckern je drei Stöcke "Grundbieren" entwendet zu haben. Diesen Frevel büßte sie mit acht Tagen Turm bei Wasser und Brot und sechs Streichen mit dem Farrenschwanz vor und nach Verbüßung der Strafe. 

Der 16-jährige Sohn des Tholeyer Spielmanns Wilhelm Glas hatte vor Tagesanbruch im "gemeinen Bungert" Birnen geschüttelt. Er mußte auf acht Tage in den Turm unter Androhung schärferer Strafen für den Wiederholungsfall. 

Am 7. Mai 1792 hatte sich das Oberamtsgericht zu Tholey mit einer nicht alltäglichen Angelegenheit zu befassen. Verhandelt wurde gegen Paul T., Michel H., Anna J. (einer Vagabundin), Margarethe H. und deren Ehemann ..., denen neben Landstreicherei zahlreiche Diebstähle zur Last gelegt wurden. Die Herzogliche Durchlaucht in Zweibrücken hatte selbst die Entscheidung getroffen, daß den beiden Inquisiten Paul T. und Michael H. Gnade vor Recht zugebilligt und Ihnen das Leben huldreich geschenkt sein sollte, sie aber "auf ewig" in den Schubkarren mit "doppeltem Gesprüng" zu schließen seien. Vor ihrem Abtransport nach Zweibrücken wurden sie von dem Tholeyer Scharfrichter ausgepeitscht, ihre Habseligkeiten ... von Amts wegen "versilbert" und als Unkostenbeitrag beschlagnahmt, ... , worauf sie durch ein Miliz-Kommando unter Führung des Scharfrichters ... des Landes verwiesen wurden.

Jugendliche vor Gericht 

Der Johann Maurer von Gresaubach sah sich gezwungen, das Oberamt gegen den ungezogenen Pflegesohn Nikola anzurufen. Wegen dessen Widerspenstigkeit, böswilligen Versäumens von Kirche und Schule und sonstiger Fehler wurde er auf 10 Tagen dem Amtsbüttel in Tholey zur "Korrektur" übergeben. Im Falle des Versagens dieser behördlichen Erziehungsmaßname sollte der hoffnungsvolle Junge mit "schweren Leibesstrafen" belegt werden.

Die Urgroßmutter hatte eine lose Zunge 

Vor 150 Jahren (heute 1990 vor fast 200 Jahren) gab es schon eine reiche Auswahl wirkungsvoller Schimpfwörter, die sich bis in die Gegenwart erhalten haben. Damals gab es auch schon üble Nachreden und Gehässigkeiten, Dinge, die sich im Eifer der Wortfechtereien trefflich bewährten, hinterher aber nicht bewiesen werden konnten und somit strafbar waren. 

Die lustige Wirtin der Clementschen Wirtschaft zu Tholey sah sich wiederholt genötigt, ihre Ehre und die ihrer erwachsenen Tochter zu verteidigen, da sie von eifersüchtigen Frauen mit an sich zwar unschönen, dafür aber um so knalligeren Schimpfnamen bedacht worden war. Frau Fried. Auer konnte ihre Behauptung, daß Mutter und Tochter Clement die jungen Mädchen verdürben und auf die Männer "Miene machten" vor Gericht nicht ausreichend beweisen und mußte sich deshalb zum öffentlichen Widerruf und zur persönlichen Abbitte bequemen, zahlte 30 Kreuzer Strafe und trug die Kosten des Verfahrens. 

Sie hatte ihren Mann dabei erwischt, wie er der liebenswürdigen Wirtin ein Körbchen mit Kirschen verehrte.

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