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17.01.2023 - 31.12.2024: Sonderausstellung "Foltern, Prangern, Henken, Pest"

Beschreibung: 

Foltern, Prangern, Henken, Pest

Strafen und Kuriositäten des Mittelalters und der Neuzeit zeigen wir der Öffentlichkeit ab Mittwoch, den ersten Februar 2023 in einer Sonderausstellung unseres Museums Theulegium in Tholey.

Das Mittelalter und die frühe Neuzeit hatten andere Formen der Rechtsprechung und des Strafvollzugs als wir sie heute in Europa kennen.

Ausgewählte Sammlerstücke von Wolfgang Lengler, Oberthal, geben eindrücklich Zeugnis, mit welchen Hilfsmitteln ein Geständnis den Straftätern entlockt werden konnte.

Zur Urteilsfindung benötigte man ein Geständnis, das in den Prozessordnungen ab 1500 mithilfe der peinlichen Befragung, auch Folter, erhalten werden konnte.

Wir zeigen Ihnen die Folterinstrumente, die in abgestuften Verfahren dem Straftäter die Wahrheitsfindung erleichtern sollten.

Die begleitenden Texte als auch eine erläuternde Broschüre setzen sich kritisch mit dem Thema Geständnis und Strafvollzug um 1500 auseinander. Es werden nachgewiesene Fälle aus dem Schaumberger Land dargestellt. Im Keller des Museums Theulegium können Sie eine erhaltene Gefängniszelle des von 1806 bis 1957 bestehenden Kantonsgefängnisses besichtigen.

Nach der Verurteilung erfolgte die Bestrafung des Täters: Ehrenstrafen (z.B. an den Pranger stellen), Freiheits- und Arbeitsstrafen, Vermögensstrafen, Strafen zu Haut und Haar (Prügelstrafe, Brandmarkung), Verstümmelungsstrafen und Todesstrafen. Wir zeigen Ihnen eine eindrucksvolle Sammlung der damals angewandten Werkzeuge.

Zum Ende des Mittelalters bis in die beginnende Neuzeit breitete sich die Pest in mehreren Wellen in Europa und auch bei uns, aus.

Wir zeigen Ihnen in unserer Ausstellung Hilfsmittel der damaligen Zeit, mit denen man sich vor der Pest schützen wollte und wie man Erkrankte mit Glöckchen akustisch markierte.

Besonders skurril ist ein Sammlerstück, angeblich aus der gleichen Zeit, mit dem man gefährdete Frauen vor sexuellen Übergriffen schützen wollte. Ob der Keuschheitsgürtel jemals zur Anwendung kam, ist äußerst fragwürdig.

Die wissenschaftliche Beratung erfolgte durch Dr. Miriam Weiss, Fachgebiet Geschichtsschreibung Mittelalter.

Organisatorisches:

  • Der Besuch des Museums ist frei.
  • Termine für eine kostenpflichtige Führung vereinbaren Sie bitte telefonisch unter +49 6853 50880 (Museum), außerhalb der Öffnungszeiten 0151 67134743.
  • Die Öffnungszeiten erfahren Sie immer aktuell im Internet unter  www.theulegium.de  Termine
  • Die Begleitbroschüre zur Sonderausstellung erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von einem Euro.
  • Fotografieren ist im Raum der Sonderaustellung "Foltern, Prangern, Henken, Pest" verboten.

Alterseinschränkungen:

  • Die Ausstellung ist nicht für Kinder unter 12 Jahren erlaubt.
  • Jugendliche mit 12 bis 17 Jahren können die Ausstellung in Begleitung Erwachsener besuchen.
Fenster der Gefängnistür im Haus (1806-1957)
Begleitheft zur Sonderausstellung (32 Seiten)
Dateien: 
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